Rückgabe

Tankfüllung/Ladestand bei Rückgabe

Abhängig von der bei der Anmietung gewählten Betankungsoption bitten wir Sie, Ihr Fahrzeug mit Benzin-, Diesel- oder Hybridantrieb mit vollem Tank zurückzubringen. Bei Elektrofahrzeugen gelten besondere Regelungen.

Benzin-, Diesel und Hybridfahrzeuge

Wir empfehlen, das Fahrzeug vollgetankt zurückzubringen. Wenn Sie das Fahrzeug vor der Rückgabe nicht volltanken, erheben wir eine Betankungsgebühr, die sich aus den im Mietvertrag angegebenen Kosten für zusätzlichen Treibstoff und einer Entschädigung für unseren Mehraufwand zusammensetzt. Ausgenommen sind Mieten mit der Fuel Purchase Option (FPO), bei der Sie im Voraus eine Tankfüllung zu einem angemessenen Preis kaufen und das Fahrzeug mit möglichst leerem Tank zurückbringen können. 

Elektrofahrzeuge

Bei Elektrofahrzeugen muss der Batterieladestand im Moment der Rückgabe respektive bei Beendigung des Mietverhältnisses mindestens 75 % betragen. Liegt der Ladestand unter diesem Wert, verrechnen wir eine Nachladegebühr, die sich aus einer Aufwandpauschale und einem festgelegten Preis pro kWh, welche benötigt wird, um 75 % zu erreichen, zusammensetzt.